Vertrag zur Auftragsverarbeitung für IT-Dienstleistungen
Sie möchten IT-Dienstleistungen von uns in Anspruch nehmen? Das freut uns sehr. Bitte denken Sie vorab daran, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO zu schließen (AV-Vertrag).
Update vom 26.09.2022 – es gelten unsere neuen AGB
Wir erleichtern Ihnen den Abschluss des AV-Vertrages!
Für Kunden, die ab dem 26.09.2022 eine Leistungsvereinbarung mit einer Firma der ITM gruppe schließen, gelten unsere neuen AGB. Hier haben wir bereits unsere AV-Verträge inkludiert. Sie gelten damit mit Vertragsschluss automatisch, das heißt mit Akzeptanz unserer AGB. Für Ihre Unterlagen laden Sie sich dennoch bitte die von uns bereits unterschriebenen AV-Verträge herunter.
Mit Kunden, die z.B. einen Wartungsvertrag oder Cloud-Vertrag mit uns schließen, erfolgt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) weiterhin schriftlich. Die Vereinbarung befindet sich in diesem Fall im Anhang des entsprechenden Vertrages.
HIER können Sie die Vorlage für Leistungen der ITM systems GmbH & Co. KG herunterladen.
HIER können Sie die Vorlage für Leistungen der ITM solutions GmbH herunterladen.
HIER können Sie die Vorlage für Leistungen der ITM design GmbH herunterladen.
HIER können Sie die Vorlage für Leistungen der ITM Networks GmbH herunterladen.
Bitte beachten: Bei Erstellung eines (Test-)Accounts für ITM Zeiterfassung oder ITM DOCUMENTS CLOUD über unser Online-Registrierungs-Formular ist der AV-Vertrag Bestandteil der AGB. Sie schließen den Vertrag mit uns somit elektronisch mit Akzeptanz der AGB. Sie können sich den Vertrag natürlich für Ihre Unterlagen herunterladen.
Wenden Sie sich bei Fragen gerne per E-Mail an datenschutz(at)itm-gruppe.com.
Zum weiteren Verständnis bzgl. der Auftragsverarbeitung
Als IT-Dienstleister sind wir ein klassisches Beispiel für einen „Auftragsverarbeiter“. Wir legen für Sie z.B. auf Grundlage Ihrer Weisung Nutzer an oder vergeben Berechtigungen. Sie als verantwortliche Stelle müssen uns daher offiziell verpflichten, bestimmte Maßnahmen zum Schutz Ihrer Daten einzuhalten. Dies erfüllen Sie mit der Schließung einer Vereinbarung zu Auftragsverarbeitung.
Als Firma dürfen Sie personenbezogene Daten (z.B. Mitarbeiternamen, E-Mail-Adressen, Nutzerdaten) nämlich nur an externe Stellen (Dritte) weitergeben, wenn es eine gesetzliche Grundlage hierfür gibt. Wenn wir als Auftragsverarbeiter für Sie agieren, gelten wir nach der DSGVO nicht mehr als „Dritte“ und die Datenweitergabe an uns ist legitim. Hierfür ist jedoch der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich. Sonst greift diese Privilegierung nicht.
Hinweis: Dieser zusätzliche Datenschutzvertrag ist gebunden an unsere Leistungsvereinbarung. Sollten Sie keine Leistungen mehr von uns beziehen, erlischt der AV-Vertrag automatisch.